Badpersonal und Kioskbetreiber stehen geschlossen hinter der neuen Regelung
Mitternachtsschwimmen am 21. August ausgenommen
Pünktlich zum Start der Sommerferien gilt im Bünder Freibad ab Samstag, 18. Juli 2026, ein striktes Alkoholverbot. Das Verbot betrifft sowohl das Mitbringen als auch den Konsum von Alkohol auf dem gesamten Freibadgelände – und schließt ausdrücklich auch den Verkauf am Kiosk innerhalb des Bades ein. Hintergrund sind vermehrte Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit: Stark alkoholisierte Badegäste sorgten wiederholt für Streit und gefährliche Situationen an und in den Becken.
Sicherheit und Wohlfühlatmosphäre im Fokus
Alkohol und Sport – das verträgt sich nicht. Gerade in Kombination mit Sonne und Wasser kann Alkohol schnell zur ernsthaften Gefahr werden. Um das Bünder Freibad als sicheren und angenehmen Ort für alle Badegäste zu erhalten, haben sich Badleitung, Badpersonal und Kioskbetreiber gemeinsam für das Verbot entschieden. „Sicherheit und ein gutes Miteinander stehen für uns alle an erster Stelle", so die einhellige Haltung aller Beteiligten.
Was gilt – und was nicht
Das Alkoholverbot gilt auf dem gesamten Freibadgelände. Wer dennoch nicht auf ein kühles Bier oder ein Glas Wein verzichten möchte, kann das Außengelände des Kiosks auf der Seite zum Steinmeisterpark nutzen – dort bleibt das volle Angebot an alkoholischen und alkoholfreien Getränken, Eis, Pizza, Pommes und vielem mehr weiterhin erhältlich. Speisen und nicht-alkoholische Getränke können selbstverständlich auch weiterhin vom Freibad aus verzehrt werden.
Eine Ausnahme vom Alkoholverbot gibt es zum Mitternachtsschwimmen am Freitag, 21. August. An diesem besonderen Abend wird Alkohol am Kiosk verkauft.